Expertenstandards in der Pflege

Der Nationale Expertenstandard ist ein Instrument der Qualitätsentwicklung auf nationaler Ebene. Er erklärt, wie der Pflegestandard in den einzelnen Einrichtungen des Gesundheitswesens und in der Altenpflege aufgebaut sein kann und umgesetzt werden kann.

Das Pflegeweiterentwicklungsgesetz schreibt im § 113a des SGB XI schreibt „Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege“ vor. Sie haben verbindlichen Charakter.

Expertenstandards werden zurzeit etwa alle fünf Jahre aktualisiert und überarbeitet um dem aktuellen pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen zu genügen.

 

Folgende Nationale Expertenstandards gelten:

  1. Dekubitusprophylaxe
  2. Entlassungsmanagement
  3. Schmerzmanagement
  4. Sturzprophylaxe
  5. Förderung der Harnkontinenz
  6. Pflege von Menschen mit chronischen Wunden
  7. Ernährungsmanagement zur Sicherstellung und Förderung der oralen Ernährung in der Pflege

 

Vermittlung in der Schulung :

  • Umsetzung der Expertenstandards im Pflegealltag
  • MDK – konform dokumentieren und anwenden
  • Worauf es in der MDK Transparenz Prüfung ankommt
  • Patienten, Bewohner und Angehörige – Notwendigkeiten deutlich machen
  • „Anwendung“ als ständiger Prozess der Qualitätsentwicklung

 

In der Schulung werden die Inhalte der einzelnen Expertenstandards wiederholt und praxisnah vermittelt. Der Bezug zum Qualitätshandbuch wird beachtet und die Pflegefachkräfte sowie die Pflegekräfte werden in der Dokumentation haftungsrechtlich fit gemacht.

 

Vorstellung des PDCA Zyklus als Methode zur Verbesserung der Qualität mit praktischen Beispielen.

Bei Qualitätsprüfung in den Pflegeeinrichtungen wird klargestellt, dass die Bewertung nicht nur auf die Pflegedokumentation gestützt sein soll, sondern auch, dass gerade die Inaugenscheinnahme der Patienten in der Ergebnisqualität eine Rolle spielt.

 

Haben Sie Fragen zu den Expertenstandards oder interessieren sich für eine Fortbildung?

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Fon: 030 – 202 366 930

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